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Neu Dokument-ID: 1274871

Christian Schenk | Muster | Übersicht

4.2.2 Grundlagen, Produktbeschreibung und Grenzen

Grundlagen – Erläuterungen

Aus den Unterlagen zur Risikobeurteilung muss (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw ab Jänner 2027 EU-Maschinenverordnung 2023/1230) bzw sollte (andere Rechtsvorschriften mit Pflicht zur CE-Kennzeichnung, zB Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU) hervorgehen, welches Verfahren zur Durchführung der Risikobeurteilung angewandt wurde.

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