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Neu Dokument-ID: 1109681

Andrea Futterknecht | Muster | Schriftsatzmuster

5.1.1 Belehrungsdokumentation: Vorsorgevollmacht

1. Hinweise zu Beginn und Dauer der Vertretungsbefugnis bei bestehender Vorsorgevollmacht und Aufbewahrungs- sowie Herausgabepflichten

Der Vorsorgebevollmächtigte ist ab Beginn bis Ende der Vorsorgevollmacht im Rahmen seines Wirkungsbereichs befugt, wirksam Vertretungshandlungen für die vertretene Person vorzunehmen. Der Wirkungsbereich ergibt sich aus der schriftlichen Vorsorgevollmacht. Die Vorsorgevollmacht ist wirksam, wenn und soweit der Eintritt des Vorsorgefalles im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis eingetragen ist.

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