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Dokument-ID: 1141828
8.8 Scheidungsfolgenvereinbarung (Schwerpunkt Miethaus, Übernahme Mietkostenanteil, Vereinbarung Kautionsrückzahlung)
Scheidungsfolgenvereinbarung (Schwerpunkt Miethaus, Übernahme Mietkostenanteil, Vereinbarung Kautionsrückzahlung)
Für den Fall der Rechtskraft ihrer einvernehmlichen Scheidung (§ 55a EheG) schließen die Ehegatten Maria Mustermann, geb 01.01.1975 (in der Folge auch kurz „Ehefrau“ genannt), und Max Mustermann, geb 02.02.1972 (in der Folge auch kurz „Ehemann“ genannt), nachstehenden