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Redaktion FORUM Media | Glossar

Kaufpreisaufteilung

Unter Kaufpreisaufteilung versteht man die Zuordnung eines einheitlich vereinbarten Kaufpreises zu verschiedenen Wirtschaftsgütern oder Teilen einer Liegenschaft. Bei bebauten Grundstücken ist regelmäßig zwischen Grund und Boden und dem darauf errichteten Gebäude aufzuteilen. Die Aufteilung kann auch notwendig sein, wenn nur ein Teil einer Liegenschaft von einer Steuerbefreiung erfasst ist. Sie hat nach objektiven Kriterien und den tatsächlichen Wertverhältnissen zu erfolgen. Als Regelfall gilt die Sachwertmethode, bei der der Gesamtkaufpreis im Verhältnis der ermittelten Werte von Boden und Gebäude aufgeteilt wird. Eine unzutreffende Kaufpreisaufteilung kann zu einer unrichtigen Bemessungsgrundlage für die Immobilienertragsteuer führen.