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Redaktion FORUM Media | Glossar

Nachversteuerung

Als Nachversteuerung wird allgemein die nachträgliche steuerliche Erfassung eines zunächst steuerfrei behandelten oder steuerlich begünstigten Vorgangs bezeichnet. Sie tritt ein, wenn eine Begünstigung an Voraussetzungen oder Behaltefristen geknüpft ist und diese später wegfallen oder verletzt werden. Im Zusammenhang mit Grundstücken kann eine nachträgliche Änderung der steuerlichen Beurteilung etwa bei später bekannt werdenden Umständen oder bei gesetzlich vorgesehenen rückwirkenden Ereignissen relevant sein. Ob tatsächlich eine Nachversteuerung erfolgt, richtet sich stets nach der jeweiligen Begünstigungsnorm und den verfahrensrechtlichen Vorschriften. Der Begriff ist daher kein einheitlicher Tatbestand des Immobilienertragsteuerrechts, sondern eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche gesetzliche Folgen.