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Neu Dokument-ID: 1011149

Angela Perschl | Muster | Checkliste

2.3.3 Einbringung

Begriff und Rechtsgrundlage

Für die Einbringung bestehen keine handels- und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen. Der Tatbestand der Einbringung wird somit ausschließlich durch das Steuerrecht in den §§ 12 f UmgrStG definiert.

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