2.4.1 Einreichung des Spaltungsplanes beim Firmenbuch samt Antrag auf Bestellung eines Restvermögensprüfers
per WebERV
An das
Landesgericht St. Pölten
Firmenbuch
Schießstattring 6
3100 St. Pölten
FN 12121a
Einschreiter: | Dr. Viviane Vital, geb 02.02.1980 und |
Zu Handen: | Dr. Anne Zeiger, Rechtsanwältin |
Unterlageneinreichung gem § 7 SpaltG zur Vorbereitung der Abspaltung eines Geschäftsanteiles zur Aufnahme in die Dromedar Sägewerk AG
Antrag auf Bestellung eines Restvermögensprüfers gem § 3 Abs 4 SpaltG
1-fach
1 Beilage
Im Firmenbuch des Landesgerichtes St. Pölten ist unter FN 12121a die Dromedar Holding GmbH mit Sitz in St. Pölten eingetragen. Die Einschreiter melden an, dass eine gem SpaltG durchzuführende Abspaltung der Beteiligung (des Geschäftsanteiles) an der Beluga Holding GmbH (FN 32323c) zur Aufnahme in die Dromedar Sägewerk AG (FN 21212) beabsichtigt ist.
Die Einschreiter legen gem § 7 SpaltG den gem § 2 SpaltG errichteten Spaltungsvertrag vor.
Die Belegblätter über die erfolgte Veröffentlichung des Hinweises auf diese Einreichung in den Bekanntmachungsblättern der Gesellschaft werden mit der Anmeldung der Spaltung vorgelegt werden.
Der Einschreiter stellt den
Antrag,
- die erfolgte Einreichung gem § 7 SpaltG zur Kenntnis zu nehmen und
- den Prüfer für die Restvermögensprüfung bei der übertragenden Gesellschaft gem § 3 Abs 4 zweiter Satz SpaltG zu bestellen. Der Einschreiter regt an,
- die XYZ Wirtschaftsprüfungs GmbH, FN 99999z, Berichtsgasse 1, 3100 St. Pölten
- Herrn Dr. Andreas Akribo, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Prüfergasse 2, 3100 St. Pölten oder
- die Dr. Kilian Kong Wirtschaftsprüfungs KG, FN 88888y, Berichtsgasse 8, 3100 St. Pölten
zum Prüfer zu bestellen.
Sämtliche vorgeschlagenen Prüfer haben einer etwaigen Bestellung zugestimmt.
…
Dr. Viviane Vital
…
Mag. Rudi Mente
Anmerkungen:
Die Geschäftsführung der übertragenden Gesellschaft hat den Spaltungsvertrag mindestens einen Monat vor dem Tag der Beschlussfassung durch die Anteilsinhaber bei dem Gericht, in dessen Sprengel die übertragende Gesellschaft ihren Sitz hat, einzureichen und einen Hinweis auf diese Einreichung in den Bekanntmachungsblättern der Gesellschaft zu veröffentlichen.
Alteranativ zur Einreichung des Spaltungsplans kann eine Veröffentlichung in der Ediktsdatei erfolgen (§ 7 Abs 1a SpaktG).