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Dokument-ID: 434599
1.5 Gewerberecht
Mit der Eintragung der Realteilung im Firmenbuch kann es zu einem Übergang der Gewerbeberechtigung des übergegangenen Betriebes kommen, sofern der Übernehmer die Voraussetzungen für die Ausübung des betreffenden Gewerbes erfüllt (§ 11 Abs 4 und 5 GewO).