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Dokument-ID: 1007272
2 Angebotsprüfung
Gem § 299 Abs 1 BVergG 2018 ist die Prüfung eines Angebotes Personen zu übertragen, welche die fachlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Im Bedarfsfall sind unbefangene und unabhängige Sachverständige heranzuziehen.