Neu
Dokument-ID: 1007853
3.1 Grundsätze des Vergabeverfahrens
Das BVergG versieht jede Verfahrensart mit spezifischen Grundsätzen. Daneben ist das BVergG von einer Vielzahl an vergaberechtlichen Grundsätzen durchzogen, die bei allen Verfahren einzuhalten sind.