Feststellungsverfahren
Die Entscheidungen des Auftraggebers zur Beendigung des Verfahrens (Zuschlagserteilung bzw Widerruf) können im Rahmen eines Feststellungsverfahrens auf ihre Rechtsmäßigkeit überprüft werden. In diesem Verfahren kann unter anderem festgestellt werden, dass der Zuschlag unzulässigerweise nicht auf das Billigst- oder Bestangebot erteilt wurde oder dass ein Vergabeverfahren fälschlicherweise ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt wurde.
Die Feststellung, dass eine Entscheidung des Auftraggebers rechtswidrig war, wird nur dann getroffen, wenn die Rechtswidrigkeit für den Ausgang des Vergabeverfahrens von wesentlichem Einfluss war. Ein Feststellungsantrag muss binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt eingebracht werden, an dem der Antragsteller von einer Entscheidung Kenntnis erlangt hat. Für Verfahren im Vollzugsbereich des Bundes ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig, während die Landesverwaltungsgerichte für Angelegenheiten der Länder zuständig sind. Jedes Bundesland hat zudem ein eigenes Vergaberechtsschutzgesetz. Die Verwaltungsgerichte haben die Möglichkeit, Verträge für unwirksam und somit absolut nichtig zu erklären oder von einer Nichtigkeitsentscheidung abzusehen und stattdessen alternative Sanktionen zu verhängen.