Neu
Dokument-ID: 1275393
3.3.5 Fachliche Befähigung
Vor der Erteilung der Lenkberechtigung ist nach § 10 Abs 1 FSG die fachliche Befähigung des Antragstellers durch eine Fahrprüfung nachzuweisen. Das Gutachten hat nur auszusprechen, ob der Begutachtete zum Lenken von Fahrzeugen der in Betracht kommenden Klasse(n) fachlich befähigt ist oder nicht.