Neu
Dokument-ID: 1068415
2.7.3 FIS-Regeln für Langläufer
Regel 1: Rücksichtnahme auf die anderen
Jeder Langläufer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
Auch auf Loipen gelten die FIS‑Regeln als Verkehrsnormen im oben dargestellten Sinn; sie konkretisieren die Sorgfaltsanforderungen (RS0023410; RS0023793).