3.2.1 Anwendungsbereich
Das Führerscheingesetz (kurz: FSG) gilt für das Lenken von Kraftfahrzeugen und das Ziehen von Anhängern entsprechend den Begriffsbestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967 (kurz: KFG 1967) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr.
Eine Lenkberechtigung ist das von der Behörde erteilte Recht, bestimmte Kraftfahrzeuge im Anwendungsbereich des FSG zu lenken. Davon abzugrenzen ist der Führerschein als Bestätigung der Behörde über die Lenkberechtigung, mit dem dieses Recht nachgewiesen werden kann (vgl Ströbisch/Triendl, Alkohol- und Geschwindigkeitsdelikte im Straßenverkehr [2009] 481, 483).