9.1 Anzeigepflicht vs Schweigepflicht
Allgemeines zur Schweigepflicht
Wie eingangs bereits erwähnt, ist die Verschwiegenheitspflicht im Rahmen einer medizinischen Behandlung oder Betreuung (allgemeiner: in der Medizin und Pflege) ein äußerst wichtiges und unverzichtbares Element, um das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Gesundheitsberuf und Patient herzustellen. Im Kern umfasst diese Verschwiegenheitspflicht, dass die vom Patienten den Mitarbeitern einer Krankenanstalt bzw einer Pflegeeinrichtung anvertrauten Informationen und die in der jeweiligen Dokumentation aufscheinenden Daten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Aus diesem Grunde sind grundsätzlich alle Angehörigen von Gesundheitsberufen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.