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Dokument-ID: 1112610
13.1 Antrag auf Nachprüfung – Checkliste
Der Antrag auf Nachprüfung hat gem § 344 Abs 1 BVergG 2018 folgenden Inhalt aufzuweisen:
- Die Darstellung der maßgeblichen Leistungsbeschaffung einschließlich – soweit sie den Antragsteller bekannt ist bzw bekannt sein kann – der Bezeichnung des betreffenden Vergabeverfahrens sowie der angefochtenen gesondert anfechtbaren Entscheidung
- Die Bezeichnung des Auftraggebers
- Die Bezeichnung des Antragstellers
- Gegebenenfalls die Bezeichnung der vergebenden Stelle einschließlich deren elektronischer Adresse
- Eine Darstellung des maßgeblichen Sachverhaltes einschließlich des Interesses am Vertragsabschluss, insbesondere bei Bekämpfung der Zuschlagsentscheidung die Bezeichnung des für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieters
- Die Angaben über den behaupteten drohenden oder bereits eingetretenen Schaden für den Antragsteller
- Die Bezeichnung der Rechte, in denen der Antragsteller verletzt zu sein behauptet (Beschwerdepunkte) sowie die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt
- Einen Antrag auf Nichtigerklärung der gesondert anfechtbaren Entscheidung, und
- Die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob der Antrag rechtzeitig eingebracht wurde