Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 1102728

Vorschrift

Exekutionsordnung (EO)

Inhaltsverzeichnis

Siebenter Teil
Inkrafttreten, Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 483a. Vollziehung

idF BGBl. I Nr. 147/2021 | Datum des Inkrafttretens 27.07.2021

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Justiz betraut.