Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach ehe lieferte 954 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1089) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1089) anzeigen-
Thema
-
(22)
Mietrecht
Mietrecht
(22)
- (1) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (1)
- (3) Mietanbot Mietanbot (3)
- (2) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (2)
- (1) Befristung Befristung (1)
- (2) Mietzins Mietzins (2)
- (2) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (2)
- (3) Mieterschutz Mieterschutz (3)
- (8) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (8)
- (3) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (3)
- (37) Wohnungseigentumsrecht Wohnungseigentumsrecht (37)
- (7) Kommentare Kommentare (7)
-
(22)
Mietrecht
Mietrecht
(22)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 187002
Vorschrift
Ehegesetz (EheG)
C. Eheschließung
§ 15.
idF BGBl. I Nr. 59/2017 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2018
(1) Eine Ehe kommt nur zustande, wenn die Eheschließung vor einem Standesbeamten stattgefunden hat.
(2) Als Standesbeamter im Sinne des Abs. 1 gilt auch, wer, ohne Standesbeamter zu sein, das Amt eines Standesbeamten öffentlich ausgeübt und die Eintragung der Ehe in das Ehebuch oder das Zentrale Personenstandsregister durchgeführt oder veranlasst hat.
(BGBl. I Nr. 59/2017)