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Alexander Scheer | News | 22.10.2012
Editorial Oktober 2012
Am Beginn der kalten Jahreszeit weiß der wissende Vermieter, dass es düster aussieht mit der Durchsetzung von Räumungstiteln. Also muss man vorbauen und schauen, dass die Titel spätestens im nächsten Sommer rechtskräftig werden.
Daher auf auf, und bringen Sie die Räumungsklage gegen säumige Mieter jetzt ein.
Es gibt ja noch genug andere Hindernisse als die kalte Jahreszeit. Das Privileg des § 33 MRG gehört dazu. Dr. Rittinger beschäftigt sich dieses Mal mit dieser Bestimmung, die schon Köpfe zum Rauchen gebracht hat, und vom einen oder anderen Mieter trefflich ausgenutzt wurde.
Und weil wir gerade beim Erdulden sind. Was so ein Mieter alles dulden muss, wenn es etwa um die Frage von Abwehr gesundheitsgefährdender Situationen und/oder Verbesserungen geht, erörtert uns der Oberste Gerichtshof in der Ihnen hier präsentierten Entscheidung (OGH 16.05.2012, 5 Ob 65/12p).
Ähnlich nett ist die Entscheidung im Wohnungseigentumsrecht, die sich mit der Frage beschäftigt hat, ob es für Allgemeinflächen Benutzungsregelungen geben kann, oder ob diese Flächen einer Regelung entzogen sind. Antwort, klipp und klar: Es kommt darauf an (OGH 12.06.2012, 5 Ob 83/12k).
In dieser Klarheit, die uns jede Sicht benebelt, und benebelte Sichten sind im Oktober häufig, wünsch ich Ihnen viel Spaß beim Schmökern!
Bis in den November
Ihr
Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters