Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach ehe lieferte 954 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1089) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1089) anzeigen-
Thema
-
(22)
Mietrecht
Mietrecht
(22)
- (1) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (1)
- (3) Mietanbot Mietanbot (3)
- (2) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (2)
- (1) Befristung Befristung (1)
- (2) Mietzins Mietzins (2)
- (2) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (2)
- (3) Mieterschutz Mieterschutz (3)
- (8) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (8)
- (3) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (3)
- (37) Wohnungseigentumsrecht Wohnungseigentumsrecht (37)
- (7) Kommentare Kommentare (7)
-
(22)
Mietrecht
Mietrecht
(22)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 610194
Vorschrift
Außerstreitgesetz (AußStrG)
§ 131f. Verfahren der Vollstreckbarerklärung
idF BGBl. I Nr. 158/2013 | Datum des Inkrafttretens 01.11.2013
(1) Dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung sind neben den in § 131c Abs. 2 genannten Urkunden ein Nachweis über die Vollstreckbarkeit der Entscheidung nach dem Recht des Ursprungsstaats anzuschließen.
(2) Für das weitere Verfahren zur Vollstreckbarerklärung gilt § 131c Abs. 3 bis 6 sinngemäß.
(3) Die Vollstreckung kann, soweit eine solche im Verfahren außer Streitsachen erfolgt, zugleich mit der Vollstreckbarerklärung beantragt werden. Das Gericht hat über beide Anträge zugleich zu entscheiden.
(BGBl. I Nr. 158/2013)