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Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 32 Ergebnisse.
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Kündigungsgrund – wichtige Kündigungsgründe nach § 30 MRG
DEMODer Vermieter kann dem Mieter im Teil- sowie Vollanwendungsbereich des MRG im Rahmen der ordentlichen Kündigung jedoch nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gem § 30 MRG kündigen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 382946 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Mietzinsrückstandes (§ 30 Abs 2 Z 1 MRG)
Hier finden Sie ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung einer Mietwohung wegen Mietzinsrückstandes bzw fehlenden Zahlungen des Bestandzinses (Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, Betriebskosten, Umsatzsteuer).Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878540 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Verwaltungsbedarfs (§ 30 Abs 2 Z 11 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung einer Mietwohnung aufgrund zukünftiger Verwaltungsinteressen des Bundes (Errichtung einer Polizeidienststelle).WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 880690 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Existenzgefährdung (§ 30 Abs 2 Z 8 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung wegen Existenzgefährdung aus beispielsweise gesundheitlichen Gründen.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 880673 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Verweigerung notwendiger Standardanhebung (§ 30 (2) Z 16 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung wegen Verweigerung notwendiger Standardanhebung durch den Mieter; der Vermieter erklärt sich zur Beschaffung eines Ersatzobjektes bereit.WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 905321 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Abbruchreife des Hauses (§ 30 Abs 2 Z 14 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung wegen Abbruchreife des Hauses, da die ordnungsgemäße Erhaltung des Miethauses aus den Hauptmietzinsen nicht sichergestellt werden können. Ein Ersatzobjekt wird bereitgestellt.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878267 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Bedarfs für Betriebsangehörige (§ 30 Abs 2 Z 10 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung einer Mietwohnung, deren ursprünglicher Zweck bereits die Unterbringung von Betriebsangehörigen war und dafür nun unmittelbar benötigt wird.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 881900 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Vorliegens eines Interessenbescheides (§ 30 Abs 2 Z 15 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung einer Mietwohnung aufgrund des Abbruchs und anschließender Neuerrichtung des Miethauses, wobei ein Ersatzobjekt bereit gestellt wird.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 881881 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Bedarfswegfalls
Vorliegend hier die gerichtliche Aufkündigung wegen Wegfalls des dringenden Wohnbedürfnisses (§ 30 Abs 2 Z 6 MRG).WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 905305 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Bedarfs an einer Hausbesorgerwohnung
Schriftsatzmuster zu einer gerichtlichen Aufkündigung wegen Bedarfs und daraus resultierender Umwandlung einer Mietwohnung in eine Hausbesorgerdienstwohnung gem § 30 Abs 1 MRG.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878273 -
Untergang des Bestandobjektes
Geht das Bestandobjekt unter, so führt dies sowohl gem ABGB als auch gem MRG prinzipiell zur Auflösung des Bestandvertrages. Dabei kann es sich sowohl um einen rechtlichen Untergang, als auch um eine Unzumutbarkeit der Weitervermietung handeln.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333033 -
Erheblich nachteiliger Gebrauch
Ein Kündigungsgrund laut MRG liegt ua vor, wenn der Mieter vom Mietgegenstand einen nachteiligen Gebrauch macht oder eine erhebliche Verletzung der Substanz des Mietgegenstandes erfolgt ist.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282706 -
Nichtbenützung von Geschäftsräumen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Geschäftsräumlichkeiten nicht zur bedungenen oder einer zumindest gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276919 -
Weitergaberecht
Eine Beschränkung des Weitergaberechts des Mieters an dem Mietobjekt ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig. Sollte dieser keinen Bedarf mehr haben oder eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung erhalten, liegt ein Kündigungsgrund vor.Olaf Rittinger - Petra Cernochova - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277046 -
Tod des Mieters
Dieser Beitrag behandelt die Auswirkungen des Todes des Mieters auf das zwischen ihnen bestehende Mietverhältnis und die Vorrausetzungen der Weiterführung oder einer dadurch möglichen Kündigung dieses Verhältnisses .Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 275903 -
Vereinbarter Kündigungsgrund
Den Parteien eines Metverhältnisses steht es frei, im Mietvertrag Umstände näher zu umschreiben, bei deren Eintritt der Vertrag durch den Vermieter gekündigt werden kann, wenn diese Sachlage für ihn oder nahe Angehörige objektiv wichtig ist.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 278763 -
Eigenbedarfskündigung
Dringender Eigenbedarf kann nur zugunsten von Personen geltend gemacht werden, die zumindest Hälfteeigentümer oder deren Eintrittsberechtigte sind. Der Eigenbedarf des Vermieters darf hierbei nicht selbstverschuldet sein.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282212 -
Kündigungsgrund – Allgemeines
Allgemeine Kündigungsgründe für einen Bestandvertrag können zB der Untergang der Bestandsache oder Ablauf der Befristung sein.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 381760 -
Gerichtliche Aufkündigung
Die besonderen Vorschriften der gerichtlichen Aufkündigung gelten für die Aufkündigung von Bestandverhältnissen und gemischten Verträgen mit überwiegendem Bestandcharakter.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 278934 -
Aufkündigungsverfahren – Ablauf
Für die Zustellung einer Aufkündigung des Bestandverhältnisses ist das Zustellgesetz anzuwenden – sie hat zu eigenen Handen zu erfolgen. Einwendungen können in Form von Schriftsätzen eingebracht oder mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.Alexander Scheer - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277904 -
Nichtbenützung von Wohnungen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Wohnung nicht regelmäßig zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder der Eintrittsberechtigten verwendet wird (außer bei vorübergehender Abwesenheit zB zu Kurzwecken), kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276926 -
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist jener Zeitraum, der bei sonstiger Unwirksamkeit zwischen der tatsächlichen Zustellung der Kündigungserklärung an den Kündigungsgegner und dem Kündigungstermin liegen muss.Andrea Weisert - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280238 -
Aufkündigungsverfahren – Grundlagen
In den §§ 560ff ZPO ist das Aufkündigungsverfahren geregelt. Diese Bestimmungen enthalten neben formellen Bestimmungen auch materielle Normen. In weiterer Folge soll nun auf den Verfahrensablauf eingegangen werden.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277747 -
Mieterpflichten nach ABGB
Der Mieter ist zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung berechtigt. Welche Pflichten ihn im Gegenzug nach dem ABGB treffen, erörtert folgender Beitrag.Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440404 -
Kündigungsverzicht
Die Vereinbarung eines Kündigungsverzichtes ist grundsätzlich unbeschränkt wirksam. Ein Verzicht muss nicht ausdrücklich vereinbart werden, er er kann auch stillschweigend vereinbart sein oder sich aus der Absicht der Parteien ergeben.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280218
