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GrESt-Sätze (Share Deal ab 01.07.2025)
Eine Immobiliengesellschaft liegt vor, wenn der Schwerpunkt der Gesellschaft in der Veräußerung, Vermietung oder Verwaltung von Grundstücken liegt.Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 1204827 -
Beispiele GrESt-Regelungen Neu beim Share Deal
Durch den Vorgang verwirklicht keine der Gesellschaften eine unmittelbare oder mittelbare Anteilsvereinigung (Anteil von M an G: 48 %; Anteil von A und B an G: jeweils 35 %; Anteil von C an G: 10 %).Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 1204826 -
Grunderwerbsteuer Neu beim Share Deal (ab 01.07.2025)
Bei Share Deals kommt es durch die Änderungen des Budgetbegleitgesetzes 2025 betreffend Grunderwerbsteuer (GrESt) zu einer Ausweitung der Besteuerung.Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 1204825 -
Grunderwerbsteuer
In diesem Fachbeitrag finden Sie umfassende Informationen zur Grunderwerbsteuer mit zahlreichen Beispielen, inklusive Änderungen durch die Steuerreform 2015/16.Clemens Gärner - Redaktion WEKA - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866666 -
Grundlagen der Grundverkehrspflicht
Das niederösterreichische Grundverkehrsgesetz regelt zunächst den Rechtserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken unabhängig von der Staatsbürgerschaft und sodann den Rechtserwerb durch ausländische Personen.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303276 -
Grundlagen der Grundverkehrspflicht
Der vorliegende Beitrag behandelt die Voraussetzungen und Grundlagen für einen Grunderwerb durch einen Ausländer in Oberösterreich.Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 301667 -
Bestandrecht und Steuerrecht
Die mit dem Bestandrecht zusammenhängenden abgaberechtlichen Bestimmungen werden in diesem Kapitel mit einem Überblick über die verschiedenen Beziehungen zwischen Bestand- und Steuerrecht behandelt.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger - Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 838039 -
Grunderwerbsteuer – Grundstückswert
Der Grundstückswert wird nach den Bestimmungen der Grundstückswerteverordnung 2016 berechnet, er kann durch das Pauschalwertmodell, den Immobilienpreisspiegel und das Schätzgutachten ermittelt werden.Clemens Gärner - Redaktion WEKA - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 866784 -
Immobilienertragsteuer – unternehmerische Liegenschaften
Die Veräußerung von privaten Liegenschaften unterliegt grundsätzlich der Besteuerung von 25 %. Unternehmer haben allerdings die Möglichkeit, die Regelbesteuerungsoption auszuüben.Alexander Scheer - Iman Torabia - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 488634 -
Immobilienertragsteuer – private Liegenschaften
Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaften sind seit dem 01.04.2012 ertragsteuerlich zu erfassen. Für Veräußerungen von Liegenschaften, die vor diesem Datum erworben wurden, gilt eine Pauschalbesteuerung.Alexander Scheer - Iman Torabia - WEKA (red) - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 424876 -
Eigentümerversammlung – inkl Neuerungen durch WEG-Novelle 2022
Der Eigentümerversammlung kommen als Entscheidungsorgan der Eigentümergemeinschaft verschiedene Rechte und Pflichten zu.Alexander Scheer - Stanislava Doganova - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fallbeispiel | Dokument-ID: 244266