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7 Ob 191/25a; OGH; 17. Dezember 2025
Judikatur | Entscheidung | 7 Ob 191/25a | OGH vom 17.12.2025 | Dokument-ID: 1261374 -
Duldungspflichten des Mieters: Aktuelle Rechtsprechung
RA Dr. Andrea Weisert erläutert anhand aktueller Judikatur, wie weit die Duldungspflichten des Mieters gem § 8 MRG zB bei einem geplanten Lifteinbau reichen.Andrea Weisert | News | 09.12.2025 | Dokument-ID: 1239232 -
Zur unbefristeten Benützungsvereinbarung unter Familienangehörigen
Grundsätzlich gibt es unter Familienmitgliedern mehrere tatsächliche Benützungsgewährungen, die rechtlich nicht geregelt, gegen den Willen des Gewährenden nicht durchsetzbar und jederzeit widerrufbar sind. Für die Beurteilung einer schlüssigen Einräumung eines vertraglichen Wohnungs-(gebrauchs-)rechts ist unter Familienangehörigen daher ein strenger Maßstab anzulegen, wobei die Anforderungen an die Bestimmtheit von Willenserklärungen in der Familie geringer sind als in anderen Konstellationen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 191/25a | OGH vom 17.12.2025 | Dokument-ID: 1261299 -
1 Ob 96/25m; OGH; 30. September 2025
Judikatur | Entscheidung | 1 Ob 96/25m | OGH vom 30.09.2025 | Dokument-ID: 1253164 -
Untermiete im MRG: Mieterschutz, Umgehungskonstruktionen und korrekte Zinsbildung
Mag. Martin Brunnhauser erläutert die zwingenden mietrechtlichen Schutzbestimmungen bei Untermietverhältnissen – eine kritische Analyse von Umgehungskonstruktionen, der Akzessorietät des Bestandvertrags und der Untermietzinsbildung nach § 26 MRG.Martin Brunnhauser | News | 05.03.2026 | Dokument-ID: 1257406 -
Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen Mietzinsminderung
Mag. Roman Reßler erläutert anhand einer aktuellen OGH-Entscheidung Fragen zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Mietzinsminderung. Wann liegt ein ausreichender Kenntnisstand für eine Schadenszurechnung vor?Roman Reßler | News | 16.01.2026 | Dokument-ID: 1245484 -
Alle Geschäftslokale – Vertragsabschluss ab 01.03.1994 – Checkliste
Hier finden Sie Erläuterungen zum Typ eines Geschäftslokals, dessen Mietvertrag ab 01.03.1994 abgeschlossen wurde.Karin Zahiragic - Thomas Lederer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1171769 -
5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (5. MILG): Wichtige Rechtsfragen
Seit 1. Jänner 2026 ist das 5. MILG, die Mietpreisbremse 2026, in Kraft. Lesen Sie von der Wohnrechts-Expertin Dr. Karin Zahiragic mehr zu den wichtigen Änderungen: Von den neuen Valorisierungsregelungen bis hin zur Ausdehnung der Mindestbefristung.Karin Zahiragic | News | 23.01.2026 | Dokument-ID: 1249297 -
Nachträgliche Erhöhung bereits vorgeschriebener (und bezahlter) Bewirtschaftungskosten-Akonti rechtens?
Bei akuten Liquiditätsengpässen kann der Verwalter die monatlichen Vorschreibungen für Betriebskosten und Rücklagen auch während des laufenden Jahres erhöhen. Gilt das für bereits vorgeschriebene (und bezahlte) Bewirtschaftungskostenakonti?Eva-Maria Hintringer | News | 05.06.2025 | Dokument-ID: 1199520 -
Grobes Verschulden des Mieters bei Mietzinsminderung?
OGH aktuell: Trifft den Mieter ein grobes Verschulden, wenn er davon ausgeht, zu einer 100%igen Mietzinsminderung berechtigt zu sein und deshalb den Mietzins schuldig bleibt?Eva-Maria Hintringer | News | 02.04.2025 | Dokument-ID: 1196421 -
Zum Eintritt und Ausmaß einer Mietzinsminderung und groben Verschulden
Liegt wegen des hohen Bleigehalts des Trinkwassers und der nur zeitweise und nur in Teilen der Wohnung aufgetretenen Geruchsbelästigungen keine gänzliche Unbrauchbarkeit, sondern nur eine – wenngleich massive – Gebrauchsbeeinträchtigung vor, bewegt es sich im Rahmen der Rechtsprechung, dass eine 100%ige Mietzinsminderung zu verneinen sei. Bezahlten die Mieter über Jahre hinweg dennoch keinen Mietzins, ist es aufgrund des groben Verschuldens nicht geboten, nach § 33 Abs 2 MRG vorzugehen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 83/20i | OGH vom 02.07.2020 | Dokument-ID: 1076684 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Mietzinsrückstandes (§ 30 Abs 2 Z 1 MRG)
Hier finden Sie ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung einer Mietwohung wegen Mietzinsrückstandes bzw fehlenden Zahlungen des Bestandzinses (Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, Betriebskosten, Umsatzsteuer).Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878540 -
Erneuerung eines befristeten Vertrages
Ein befristeter Bestandvertrag kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch stillschweigend erneuert werden, zB durch Unterlassung der gehörigen Aufkündigung.Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282143 -
Gerichtsgebührengesetz (GGG) – § 16. Bewertung einzelner Streitigkeiten
Vorschrift | BGBl. I Nr. 148/2020 | Dokument-ID: 157123 -
Wohnungstypbeschreibung für die Kategorie A oder B mit Nutzfläche von über 130 m²
Eine Wohnungstypenbeschreibung, Rechtsgundlage und anwendbare Vorschriften einer Wohnung der Ausstattungskategorie A oder B.WEKA (red) - Karin Zahiragic - Anna Sophie Dalinger | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653321 -
Zustandekommen eines Mietvertrages
Der Abschluss eines Mietvertrages erfordert eine Einigung der Vertragspartner über den Inhalt des Vertrages und die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung, nunmehr einen Vertrag tatsächlich abschließen zu wollen.Emil Nagl - Stanislava Doganova - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282005 -
Mietvertrag – Erfüllbarkeit
In Fragen der Erfüllbarkeit spielen fehlende Berechtigung, Fruchtgenussrecht, Miteigentum, Hälfteeigentum, außerordentliche Vermietung, Schwebezustand und Untermiete eine Rolle.Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282056 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Kat A oder B bei Mindest-Nutzfläche von 130 m²) – bei Anwendbarkeit des KSchG
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung, die der Kategorie A oder B entspricht und eine Nutzfläche von zumindest 130 m² hat. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar, das 5. MILG berücksichtigt.Markus Bulgarini - Karin Zahiragic - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589074 -
Aufkündigung des Mietverhältnisses
Die Aufkündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Erklärung des Vermieters oder Mieters, das Bestandverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich dem Kündigungstermin, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, zu beenden.Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277736 -
Wohnungstypbeschreibung
Wohnungstypenbeschreibung aller Wohnungen der Kategorie A, B oder C mit Vertragsabschluss ab 01.03.1994.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653336 -
Mietvertrag mit Kaufoption über eine Eigentumswohnung
Dieser Mustervertrag beinhaltet den Mietkauf einer Eigentumswohnung im Ausmaß von 111 m². Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsobjekt nach Ablauf von 10 Jahren ab dem Tag der Übergabe zu kaufen.Wolfgang Steinberger - Karin Zahiragic - Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 789340 -
Befristungen nach § 29 MRG
Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen rund um die Befristung von Mietverträgen wie beispielsweise die anzuwendende Rechtslage, Auflösungsmöglichkeiten, Beschränkungen uvm.Alexander Scheer - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254631 -
Wohnungstypbeschreibung
Anwendbare Vorschriften bei Wohnungen der Kategorie D, mit Wasser und/oder WC außerhalb des Wohnungsverbandes.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653378 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag (Kat A oder B mit Mindest-Nutzfläche von 130 m²) – Nichtanwendbarkeit des KSchG
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung, die der Kategorie A oder B entspricht und eine Nutzfläche von zumindest 130 m² hat. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar, 5. MILG berücksichtigt.Markus Bulgarini - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589075 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag (Kat A oder B mit Mindest-Nutzfläche von 130 m²) – Nichtanwendbarkeit des KSchG
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung, die der Kategorie A oder B entspricht und eine Nutzfläche von zumindest 130 m² hat. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.Markus Bulgarini - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578939
