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Dokument-ID: 1234834

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 112/24t; OGH; 30. April 2025

GZ: 5 Ob 112/24t | Gericht: OGH vom 30.04.2025

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Painsi, Dr. Weixelbraun Mohr, Dr. Steger und Dr. Pfurtscheller als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache des Antragstellers Mag. G* H*, vertreten durch Dr. Herbert Gartner, Mag. Nikolaus Humpel, Rechtsanwälte in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Univ. Prof. Dr. M* C*, vertreten durch die Lattenmayer Luks & Enzinger Rechtsanwälte GmbH in Wien, 2. H* M*, 3. sämtliche weitere Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ * KG *, wegen § 52 Abs 1 Z 2 iVm § 16 Abs 2 WEG, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Erstantragsgegnerin gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 23. April 2024, GZ 39 R 230/23x 70, mit dem der Sachbeschluss des Bezirksgerichts Josefstadt vom 27. Juni 2023, GZ 7 MSch 12/21g 62, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

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