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Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 11 Ergebnisse.
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Wertsicherung: Änderungen nach dem 5. MILG
DEMOZur Wertsicherung: Als Wertmaßstab dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Index der Verbraucherpreise 2020.Karin Zahiragic - Andrea Weisert | Muster | Textbaustein | Dokument-ID: 1186796 -
Aktuelle Kategoriebeträge und Kategoriemietzins
DEMOÜbersicht aktueller Kategoriebeträge und Kategoriemietzinse mit Erläuterungen, Judikatur und Rechtsgrundlagen.Iman Torabia - WEKA (red) - Karin Zahiragic - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 657774 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Mietzinsrückstandes (§ 30 Abs 2 Z 1 MRG)
Hier finden Sie ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung einer Mietwohung wegen Mietzinsrückstandes bzw fehlenden Zahlungen des Bestandzinses (Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, Betriebskosten, Umsatzsteuer).Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878540 -
5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (5. MILG): Rechtlicher Überblick
In der Immobilienbranche herrscht seit der Veröffentlichung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (2 Ob 36/23t) vom 21.März 2023, infolge der Nichtigerklärung einer Wertsicherungsklausel große Unsicherheit.Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1246822 -
Kategorien – Ausstattungsmerkmale
Jede einzelne Wohnungskategorie weist nach § 15a MRG unterschiedliche Merkmale auf, die hier kurz zusammengefasst sind. Weiters werden die Voraussetzungen der einzelnen Kategoriemerkmale näher beleuchtet.Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281496 -
Mietzinsabrechnung
Die Abrechnung über das vorausgegangene Kalenderjahr ist vom Vermieter bis zum 30.06. jeden Kalenderjahres an einer geeigneten Stelle im Haus zur Einsicht durch die Hauptmieter aufzulegen. Des Weiteren ist diesen die Belegeinsicht zu gewähren.Alexander Kdolsky - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 383010 -
Mietzins – Freie Vereinbarung
Eine freie Vereinbarung ist nicht nur zulässig, wenn auf sie ausdrücklich verwiesen wurde, sondern auch in Fällen, in denen das MRG nicht anwendbar ist (etwa Flächenmiete unbebauter Grundstücke, Miete von Garagen zu privaten Zwecken, Pacht …).Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281641 -
Angemessener Mietzins bei Wohnungen
Als „angemessen“ gilt bei Wohnungen der im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Mietobjektes ortsübliche Mietzins.Iman Torabia - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281635 -
Richtwert
Bei der Ermittlung des Richtwertes ist vom Herstellungswert einer gut ausgestatteten geförderten Neubaumietwohnung in einem mehrgeschossigen Gebäude mit mindestens 4 Wohnungen auszugehen.Iman Torabia - WEKA (red) - Anna Sophie Dalinger - Stanislava Doganova - Andrea Weisert - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 655477 -
Die Wertsicherung: inkl Mietpreisbremse 2026 (5. MILG)
Auch Mietzinse können wertgesichert werden, was jedoch durch den Mieterschutz einigen Erschwernissen unterworfen ist. Nicht alle Mieter genießen hierbei in einer gemieteten Wohnung den gleichen rechtlichen Schutz.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 836903 -
Mietzinsminderung
Der Vermieter ist zur Erhaltung des Mietgegenstandes in brauchbarem Zustand verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Mieter für die Dauer der Unbrauchbarkeit das Recht auf Mietzinsminderung.Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 268984