Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach ehe lieferte 1089 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
-
(29)
Mietrecht
Mietrecht
(29)
- (3) Schriftsatzmuster, Musterschreiben Schriftsatzmuster, Musterschreiben (3)
- (5) Mietanbot Mietanbot (5)
- (2) Mietvertrag - Abschluss Mietvertrag - Abschluss (2)
- (2) Befristung Befristung (2)
- (3) Mietzins Mietzins (3)
- (2) Erhaltung und Instandhaltung Erhaltung und Instandhaltung (2)
- (3) Mieterschutz Mieterschutz (3)
- (11) Mietvertrag - Auflösung Mietvertrag - Auflösung (11)
- (5) Spezialfragen Mietrecht Spezialfragen Mietrecht (5)
- (48) Wohnungseigentumsrecht Wohnungseigentumsrecht (48)
- (7) Kommentare Kommentare (7)
-
(29)
Mietrecht
Mietrecht
(29)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Vorschrift
Außerstreitgesetz (AußStrG)
§ 109. Vereinbarungen über Obsorge und persönliche Kontakte
idF BGBl. I Nr. 15/2013 | Datum des Inkrafttretens 01.02.2013
(1) Das Gericht hat über Vereinbarungen über die Obsorge oder über die persönlichen Kontakte eine Niederschrift aufzunehmen. Soweit dadurch der Verfahrensgegenstand inhaltlich erledigt wurde, ist das Verfahren ohne weiteres beendet.
(2) Das Gericht, das die Niederschrift aufgenommen hat, hat eine Ausfertigung der Niederschrift einer Vereinbarung nach Abs. 1 dem für die Entscheidung über die Obsorge oder über die persönlichen Kontakte zuständigen Gericht zu übermitteln.
(3) Der Standesbeamte hat das für die Entscheidung über die Obsorge zuständige Gericht unter Anschluss der Erklärungen der Eltern schriftlich über eine Bestimmung der Obsorge (§ 177 Abs. 2 ABGB) zu informieren.
(BGBl. I Nr. 15/2013)