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WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz
Ansprüche auf Erhaltung der Ehewohnung
OGH: Ansprüche eines Ehegatten auf Erhaltung der (Ehe-)Wohnung gegenüber dem verfügungsberechtigten Ehegatten, werden aus § 97 ABGB abgeleitet. Mittels einstweiliger Verfügung werden solche Ansprüche gemäß § 328h EO gesichert. Davon werden sowohl Ansprüche auf die Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses als auch Ansprüche, die aus der Verletzung dieses Wohnungserhaltungsanspruches resultieren, erfasst. Jedoch besteht keine Sonderregelung zur Bescheinigung des zu sichernden Anspruchs, weshalb der Antragsteller seinen familienrechtlichen Wohnerhaltungsanspruch, das am Sicherungsobjekt bestehende dringende Wohnbedürfnis sowie die Verfügungsberechtigung des Ehegatten nach allgemeinen Regelungen zu behaupten hat.