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Dokument-ID: 1050831

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

Zur Umgehungsabsicht im WGG iZm mit Förderungen nach dem WWFSG

OGH: Besteht bei Überlegung aller Umstände kein vernünftiger Grund daran zu zweifeln, dass ein Hauptmietvertrag nur zur Untervermietung durch den Hauptmieter und zur Umgehung der einem Hauptmieter nach dem Mietrechtsgesetz zustehenden Rechte geschlossen wurde, so kann der Mieter, mit dem der Untermietvertrag geschlossen wurde, nach § 2 Abs 3 MRG begehren, als Hauptmieter des Mietgegenstands mit den sich aus dem Mietrechtsgesetz ergebenden Rechten und Pflichten anerkannt zu werden. Diese Bestimmung des MRG gilt auch für den Anwendungsbereich des WGG (§ 20 Abs 1 Z 1 lit b WGG).

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