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Dokument-ID: 1018330

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

Verbotene Ablöse bei fehlendem Nutzen des Nachmieters

OGH: Ablöseverträge sind nach § 27 Abs 1 Z 1 MRG nichtig, wenn sie keine dem Ablösebetrag gleichwertige Gegenleistung für den Nachmieter vorsehen. Die Bestimmung zielt darauf ab, unzulässige Vermögensvermehrungen des Vermieters, des Vormieters oder einer anderen Person hintanzuhalten. Wie die Ablösevereinbarung rechtlich ausgestaltet ist, ist für die Beurteilung ihrer Zulässigkeit unerheblich.

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