Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Kommentar
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach ehe lieferte 265 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1089) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (1089) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Vorschrift x
- Jedes Datum
Dokument-ID: 187045
Vorschrift
Ehegesetz (EheG)
II. Scheidung aus anderen Gründen
§ 50. Ehezerrüttendes Verhalten ohne Verschulden
idF BGBl. I Nr. 59/2017 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2018
Ein Ehegatte kann die Scheidung begehren, wenn die Ehe infolge eines Verhaltens des anderen Ehegatten, das nicht als Eheverfehlung betrachtet werden kann, weil es auf einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung beruht, so tief zerrüttet ist, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann.
(BGBl. I Nr. 59/2017)