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Mietrechtsabtretung
§ 12 MRG sieht vor, dass Alt- und Neumieter – unter bestimmten Voraussetzungen – ohne Zustimmung des Vermieters durch „Abtretung“ einen Übergang der Mieterposition durchführen können.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281614 -
Mietrechtsabtretung – Besondere Fragen
Folgender Beitrag behandelt besondere Fragen in Bezug auf § 12 MRG, der vorsieht, dass Alt- und Neumieter – unter bestimmten Voraussetzungen – ohne Zustimmung des Vermieters durch „Abtretung“ einen Übergang der Mieterposition durchführen können. -
Mietrecht im Todesfall (§ 14 MRG)
Wer ist zum Mietrechtseintritt gemäß § 14 MRG berechtigt und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?Alexander Scheer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260565 -
Der Räumungsvergleich aus gebührenrechtlicher Sicht
Mit einem sogenannten Räumungsvergleich kann man vereinbaren, dass der Bestandnehmer zu einem gewissen Zeitpunkt dazu verpflichtet ist, die Wohnung geräumt zu übergeben. In diesem Zusammenhang sind gebührenrechtliche Konsequenzen zu beachten.Alexander Scheer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 628192 -
Weitergaberecht
Eine Beschränkung des Weitergaberechts des Mieters an dem Mietobjekt ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig. Sollte dieser keinen Bedarf mehr haben oder eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung erhalten, liegt ein Kündigungsgrund vor.Olaf Rittinger - Petra Cernochova - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277046 -
Räumungsklage
Fehlt es an vereinbarten Kündigungsterminen und -fristen, sind die subsidiären gesetzlichen Regelungen maßgeblich. In bestimmten Fällen ist auch eine – unter anderem mit einer Räumungsklage geltend zu machende – frühere Vertragsauflösung möglich.Alexander Scheer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277038 -
Wohnzweck
Die Begriffe des Wohnzwecks bzw des Wohnbedürfnisses sind im MRG an einigen Stellen genannt. Was der OGH darunter versteht, ist auch deswegen praktisch relevant, da er beide Begriffe im Rahmen der Kündigung wegen Nichtbenützung heranzieht.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280344 -
Stillschweigende (konkludente) Verlängerung des Mietvertrages
Ein befristeter Bestandvertrag kann auch stillschweigend erneuert werden. Sowohl Vermieter als auch Mieter müssen zur Abwendung einer konkludenten Vertragsverlängerung daher den betreffenden Zeitrahmen beachten.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277200 -
Nichtbenützung von Wohnungen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Wohnung nicht regelmäßig zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder der Eintrittsberechtigten verwendet wird (außer bei vorübergehender Abwesenheit zB zu Kurzwecken), kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276926 -
Nichtbenützung von Geschäftsräumen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Geschäftsräumlichkeiten nicht zur bedungenen oder einer zumindest gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276919 -
Schlosstausch
Ein Schlosstausch soll den Mieter von einer Besitzstörung des Vermieters abhalten. Da der Vermieter das Bestanobjekt nur in Ausnahmefällen betreten darf, erleidet er auch keinen gröblichen Nachteil wenn er keinen Schlüssel zu der Wohnung hat.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 610860 -
Die Wertsicherung: inkl Mietpreisbremse 2026 (5. MILG)
Auch Mietzinse können wertgesichert werden, was jedoch durch den Mieterschutz einigen Erschwernissen unterworfen ist. Nicht alle Mieter genießen hierbei in einer gemieteten Wohnung den gleichen rechtlichen Schutz.Alexander Scheer - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 836903 -
Schimmel in der Wohnung
Schimmelbildung in einer Wohnung kann einerseits zur Mietzinsminderung führen, andererseits Erhaltungspflichten des Vermieters auslösen. § 1096 ABGB findet hier auf alle Mietverhältnisse Anwendung.Christoph Naske - Alexander Kdolsky - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 275876 -
Befristungen nach § 29 MRG
Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen rund um die Befristung von Mietverträgen wie beispielsweise die anzuwendende Rechtslage, Auflösungsmöglichkeiten, Beschränkungen uvm.Alexander Scheer - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254631 -
Haustierhaltung
Bei der Zulässigkeit der Tierhaltung wird vor allem auf eine Beeinträchtigung von Mitbewohnern abgestellt. Ein generelles Haustierverbot in Mietverträgen kann mittels einer Unterlassungsklage durchgesetzt werden.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282882 -
Indexanpassung
Um zu verhindern, dass der Mietzins durch die Inflation immer weniger wert wird, hat das Gesetz die Möglichkeit geschaffen, dass auch Mietzinse wertgesichert werden können.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282732 -
Mietanbot – Irrtumsanfechtung nach ABGB
Die Irrtumsanfechtung kommt nur im Falle eines beachtlichen, wesentlichen, für den Vertragsschluss kausalen Irrtums, der entweder vom anderen Teil veranlasst wurde oder diesem offenbar auffallen musste oder rechtzeitig aufgeklärt wurde, in Frage.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281528 -
Mietanbot – Rücktrittsrecht nach KSchG
Bei Mietverträgen, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer iSd KSchG abgeschlossen worden sind, ist (ergänzend) das Konsumentenschutzgesetz anzuwenden.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281498 -
Mietanbot
Der Beginn der meisten bestandrechtlichen Verbindungen ist das Anbot. Nach allgemeinem Vertragsrecht kommt jedes (zweiseitige) Rechtsgeschäft durch die übereinstimmende Willenserklärung (mindestens) zweier Personen zustande.Alexander Scheer - Iman Torabia - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281473 -
Kündigungsverzicht
Die Vereinbarung eines Kündigungsverzichtes ist grundsätzlich unbeschränkt wirksam. Ein Verzicht muss nicht ausdrücklich vereinbart werden, er er kann auch stillschweigend vereinbart sein oder sich aus der Absicht der Parteien ergeben.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280218 -
Aufkündigungsverfahren – Grundlagen
In den §§ 560ff ZPO ist das Aufkündigungsverfahren geregelt. Diese Bestimmungen enthalten neben formellen Bestimmungen auch materielle Normen. In weiterer Folge soll nun auf den Verfahrensablauf eingegangen werden.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277747 -
Zahlungsverzugsgesetz
Das Zahlungsverzugsgesetz (BGBl I Nr 50/2013) ist mit 16. März 2013 in Kraft getreten. und enthält Bestimmungen, deren praktische Auswirkungen vor allem terminlich fixierte Zahlungen betreffen. -
Videoüberwachung
Dieser Beitrag behandelt die Zulässigkeit einer Videoüberwachung, bei der es um einen Ausgleich zwischen den Persönlichkeitsrechten der Nachbarn und einem wichtigen Interesse des die Kamera anbringenden Mieters geht. -
Mietanbot – Rücktrittsrechte
Folgender Beitrag erläutert die Rücktrittsmöglichkeiten vor bzw nach Annahme des Anbots durch den Vermieter. Des Weiteren werden der Rücktritt vom Maklervertrag und die gesetzlichen Rücktrittsrechte des KSchG erörtert.Alexander Scheer - Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281509 -
Aufkündigungsverfahren – Ablauf
Für die Zustellung einer Aufkündigung des Bestandverhältnisses ist das Zustellgesetz anzuwenden – sie hat zu eigenen Handen zu erfolgen. Einwendungen können in Form von Schriftsätzen eingebracht oder mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.Alexander Scheer - Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277904
