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Wohnrechtsnovelle 2015
Die Novelle behandelt die Erhaltungspflicht von Heizthermen sowie Änderungen beim Zubehör-Wohnungseigentum. Sie ist bereits mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.Iman Torabia - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 726606 -
Schutz vor Zerstörung oder Veränderung – Verbot
Bei Denkmalen, die unter Denkmalschutz stehen, ist die Zerstörung sowie jede Veränderung, die den Bestand (Substanz), die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte, ohne Bewilligung gem § 5 Abs 1 verboten.Benedikt Suhsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1064638 -
Bewilligung der Zerstörung oder Veränderung von Denkmalen
Die Zerstörung sowie jede Veränderung eines Denkmals bedarf der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes, es sei denn, es handelt sich um eine Maßnahme bei Gefahr im Verzug.Benedikt Suhsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1064639 -
Rechtsprechung
Zielsetzung des Denkmalschutzes ist die Erhaltung des übernommenen Kulturgutes (VwGH vom 9.9.1976, Zl 839/76).Benedikt Suhsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1064641 -
Instandhaltungspflicht des Mieters
Der Mieter hat, soweit es sich nicht um die Behebung von ernsten Schäden des Hauses handelt, den Mietgegenstand so instand zu halten, dass dem Vermieter und den anderen Mietern des Hauses kein Nachteil erwächst.Markus Bulgarini - Thomas Lederer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 381571 -
Vermieterpflichten nach ABGB und MRG
Dieser Beitrag geht näher auf die Pflicht des Vermieters ein, das Mietobjekt in einem gebrauchsfähigen Zustand zu übergeben und diesen zu bewahren. Dabei unterscheidet sich die Erhaltungspflicht je nach Anwendung des MRG oder des ABGB.Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440473 -
Sonstige Inhalte des DMSG
An dieser Stelle finden Sie einen hilfreichen Überblick über die weiteren Inhalte und Bestimmungen des DMSG.Benedikt Suhsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1064640 -
Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich und Beziehungen zu anderen Rechtsgebieten
Die Bedeutung der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes kann den Gegenständen für sich allein zukommen, aber auch aus der Beziehung oder Lage zu anderen Gegenständen entstehen.Benedikt Suhsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1064637 -
Grenzen der Duldungspflicht des Mieters
Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, die ein Mieter zu dulden hat, sind in der Weise durchzuführen, dass das Mietrecht des Mieters möglichst geschont wird. Für wesentliche Beeinträchtigungen hat dieser zudem einen Anspruch auf Entschädigung.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280258 -
Erhaltungspflicht des Vermieters
Die im MRG verankerten Erhaltungspflichten des Vermieters stellen zugunsten des Mieters relativ zwingendes Recht dar. Auf die Durchführung von Erhaltungsarbeiten kann der Mieter im Vorhinein nicht wirksam verzichten.Pamela Pichler - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280202 -
Schlosstausch
Ein Schlosstausch soll den Mieter von einer Besitzstörung des Vermieters abhalten. Da der Vermieter das Bestanobjekt nur in Ausnahmefällen betreten darf, erleidet er auch keinen gröblichen Nachteil wenn er keinen Schlüssel zu der Wohnung hat.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 610860 -
Neuerrichtung
§ 18c MRG sieht in Bezug auf nachträglich neu errichtete Mietgegenstände einerseits eine Duldungspflicht jener Mieter vor, deren Rechte der Neuerrichtung entgegenstehen könnten und trifft andererseits eine entsprechende Kostenregelung.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277225 -
Durchführung von Erhaltungsarbeiten
Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass die Mietgegenstände im jeweils ortsüblichen Standard erhalten werden, dh die erstmalige Herstellung eines mängelfreien Zustandes, genauso wie die Anpassung an zeitliche und örtliche Komfortvorstellungen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280313 -
Mieterpflichten nach MRG
Der Mieter ist zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung berechtigt. Welche Pflichten ihn im Gegenzug nach dem MRG treffen, erörtert folgender Beitrag.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440416 -
Duldungspflicht des Mieters
§ 8 MRG sowie § 18c MRG regeln, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter das Recht hat, einen vermieteten Bestandgegenstand zu betreten sowie diesen in Anspruch zu nehmen.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280250 -
Erhaltungspflicht – Durchsetzung durch den Mieter
An dieser Stelle werden die einzelnen Erhaltungspflichten des Vermieters gem § 3 Abs 1 MRG anhand von Praxisbeispielen sowie aktueller Judikatur erläutert.Pamela Pichler - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280223 -
Zwangsverwaltung
Nimmt der Vermieter die ihm obliegenden Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten nicht vor, hat ihm das Gericht auf Antrag die Vornahme dieser Arbeiten aufzutragen. Dies kann durch Bestellung eines Verwalters (Zwangsverwalters) vollstreckt werden.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280415 -
Schimmel in der Wohnung
Schimmelbildung in einer Wohnung kann einerseits zur Mietzinsminderung führen, andererseits Erhaltungspflichten des Vermieters auslösen. § 1096 ABGB findet hier auf alle Mietverhältnisse Anwendung.Christoph Naske - Alexander Kdolsky - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 275876