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Wertsicherung: Änderungen nach dem 5. MILG
DEMOZur Wertsicherung: Als Wertmaßstab dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Index der Verbraucherpreise 2020.Karin Zahiragic - Andrea Weisert | Muster | Textbaustein | Dokument-ID: 1186796 -
Erhöhung der Hauptmietzinse
DEMOIn diesem Kapitel wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen gem § 18 MRG eine Erhöhung des Hauptmietzinses zulässig ist.Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 655442 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Kategorie A, B oder C ab 1994)
DEMOMuster eines Kompromiss-Mietvertrags für eine Wohnung der Kategorie A, B oder C ab dem Jahr 1994. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar, Berücksichtigung des 5. MILG.Markus Bulgarini - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589077 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuerrichtung der Wohnung nach dem 08.05.1945)
DEMOKompromiss-Vertragsmuster für einen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde unter Berücksichtung des 5. MILG (Mietpreisbremse 2026).Markus Bulgarini - Karin Zahiragic - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589054 -
Kündigungsgrund – wichtige Kündigungsgründe nach § 30 MRG
DEMODer Vermieter kann dem Mieter im Teil- sowie Vollanwendungsbereich des MRG im Rahmen der ordentlichen Kündigung jedoch nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gem § 30 MRG kündigen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 382946 -
Absetzung für Abnutzung – Allgemeines
Durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht das EStG die Berücksichtigung der Abnutzung von Wirtschaftsgütern bei der Ermittlung des Gesamteinkommens.Rita Schachinger - Veronika Weiß - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757947 -
Kündigungsgrund – Allgemeines
Allgemeine Kündigungsgründe für einen Bestandvertrag können zB der Untergang der Bestandsache oder Ablauf der Befristung sein.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 381760 -
Mietzinsrückstand – Allgemeines
Mit welchem Mietzinsbestandteil (zB Hauptmietzins, Umsatzsteuer, Betriebskosten) sich der Mieter im Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung in Rückstand befindet, ist für den Kündigungsgrund unerheblich.Markus Bulgarini - Thomas Lederer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 496491 -
Mietanbot
Der Beginn der meisten bestandrechtlichen Verbindungen ist das Anbot. Nach allgemeinem Vertragsrecht kommt jedes (zweiseitige) Rechtsgeschäft durch die übereinstimmende Willenserklärung (mindestens) zweier Personen zustande.Alexander Scheer - Iman Torabia - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281473 -
Erhaltungspflicht – Durchsetzung durch den Mieter
An dieser Stelle werden die einzelnen Erhaltungspflichten des Vermieters gem § 3 Abs 1 MRG anhand von Praxisbeispielen sowie aktueller Judikatur erläutert.Pamela Pichler - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280223 -
Alle Geschäftslokale – Vertragsabschluss ab 01.03.1994 – Checkliste
Hier finden Sie Erläuterungen zum Typ eines Geschäftslokals, dessen Mietvertrag ab 01.03.1994 abgeschlossen wurde.Karin Zahiragic - Thomas Lederer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1171769 -
Möbelmiete
Der OGH sieht eine Klausel, mit welcher die Erhaltungs- und Erneuerungspflichten generell auf den Mieter überwälzt werden, ohne dafür ein entsprechendes Äquivalent zu gewähren, als sachlich nicht gerechtfertigte Abweichung vom dispositiven Recht, an.Hans Sandrini - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277184 -
Räumungsklage
Fehlt es an vereinbarten Kündigungsterminen und -fristen, sind die subsidiären gesetzlichen Regelungen maßgeblich. In bestimmten Fällen ist auch eine – unter anderem mit einer Räumungsklage geltend zu machende – frühere Vertragsauflösung möglich.Alexander Scheer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277038 -
Neuerrichtung
§ 18c MRG sieht in Bezug auf nachträglich neu errichtete Mietgegenstände einerseits eine Duldungspflicht jener Mieter vor, deren Rechte der Neuerrichtung entgegenstehen könnten und trifft andererseits eine entsprechende Kostenregelung.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277225 -
Wohnungszusammenlegung
Als nützliche Verbesserung des Hauses oder einzelner Mietgegenstände gilt auch die Vereinigung von Wohnungen. Die Frage der Wohnungszusammenlegung ist auch unter dem Aspekt des Aufwandersatzes zu beleuchten.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280358 -
Zweitwohnung
Mietverträge über Zweitwohnungen, auf die bestimmte Merkmale (betreffend Mietdauer, Ausstattungskategorie und Mietzweck) zutreffen, unterliegen dem Nichtanwendungsbereich des MRG.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440536 -
Mietzinsrückstand – Grobes Verschulden
Der Mieter kann eine Aufkündigung oder ein Räumungsbegehren des Vermieters abwehren, wenn er den geschuldeten Betrag vor Schluss der Verhandlung in 1. Instanz bezahlt und nachweisen kann, dass ihn am Zahlungsrückstand kein grobes Verschulden trifft.Philipp Ortbauer - Thomas Lederer - Markus Bulgarini - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 496507 -
Mietvertrag Geschäftsraummiete (ABGB, Vollausnahme vom MRG)
An dieser Stelle finden Sie ein hilfreiches Muster für einen Mietvertrag Geschäftsraummiete (ABGB, Vollausnahme vom MRG).Barbara Pogacar | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1092785 -
Rechtsprechung
Zielsetzung des Denkmalschutzes ist die Erhaltung des übernommenen Kulturgutes (VwGH vom 9.9.1976, Zl 839/76).Benedikt Suhsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1064641 -
Mietvertrag – Abgrenzung Pacht
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Unterscheidung zwischen Miete und Pacht und stellt die hiefür maßgeblichen Kriterien dar. Eingegangen wird auch auf die Situation in Einkaufszentren.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284620 -
Sorgfaltspflicht des Vermieters
Den Vermieter treffen eine Reihe von Pflichten, die sich aus ABGB und MRG ergeben: Hauptleistungspflichten (den Mietgegenstand in brauchbarem Zustand übergeben und erhalten) und dieverse Nebenpflichten, wie zB Schutz- und Sorgfaltspflichten.WEKA (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276890 -
Zweiobjekthaus
Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten fallen nicht unter das MRG. Vor der Wohnrechtsnovelle 2001 waren Wohnungen idS (bloß) teilweise, Geschäftsräumlichkeiten nicht ausgenommen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384230 -
Pachtvertrag
Im ABGB werden alle Verträge, die den entgeltlichen Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine bestimmte Zeit regeln, als Bestandverträge bezeichnet. § 1091 ABGB unterscheidet zwischen Miet- und Pachtverträgen.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277229 -
Vertragsmuster
Kompromiss-Vertragsmuster für einen Mietvertrag für ein Wohnung, das in einem Zweiobjekthaus gelegen ist. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1068542 -
Hausbesorgerwohnung
Dem Hausbesorger ist gem § 13 Abs 1 HbG eine den gesundheits-, bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechende normal ausgestattete Wohnung unetgeltlich zur Verfügung zu stellen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332973
