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Dokument-ID: 1023241
2.6.4 Privatnutzung des Firmenwagens
Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein firmeneigenes Kfz für Privatfahrten zu benützen, dann ist ein monatlicher Sachbezug anzusetzen. Als Privatfahrten gelten auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Familienheimfahrten. Dabei wird zwischen einem vollen und halben Sachbezug unterschieden.