Verordnung über Parkflächen
ANHANG I
UNIONSNORMEN ZUR SPEZIFIZIERUNG DES DIENSTLEISTUNGS- UND SICHERHEITSNIVEAUS SICHERER UND GESICHERTER PARKFLÄCHEN
A. Mindestdienstleistungsniveau
Sichere und gesicherte Parkflächen, die nach Unionsnormen zertifiziert sind, müssen dem in Tabelle 1 beschriebenen Mindestdienstleistungsniveau entsprechen.
Tabelle 1
Geschlechtergerechte sanitäre Einrichtungen |
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Möglichkeiten zum Kauf und Verzehr von Lebensmitteln und Getränken |
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Kommunikationsverbindungen |
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Stromversorgung |
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Kontaktstellen und Verfahren für Notfälle |
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B. Sicherheitsniveaus
- Sichere und gesicherte Parkflächen, die nach Unionsnormen zertifiziert sind, müssen die Kriterien eines der in den Tabellen 2 bis 5 beschriebenen Sicherheitsniveaus erfüllen.
- Sichere und gesicherte Parkflächen müssen gewährleisten, dass die unter den einzelnen Sicherheitsniveaus aufgeführten Ausrüstungen und Verfahren voll funktionsfähig sind.
- Die in dieser Verordnung festgelegten Normen lassen die nationalen Rechtsvorschriften über die Aufgaben unberührt, die von lizenziertem und geschultem internen oder externen Sicherheitspersonal wahrgenommen werden müssen. Das gesamte Sicherheitspersonal muss auch eine angemessene Schulung erhalten haben, wenn dies in den nationalen Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist.
- Die Fristen für die Speicherung von Daten, die über Videoüberwachung (CCTV) erhoben werden, lassen nationales Recht oder Rechtsvorschriften der Union in diesem Bereich unberührt. Sie gelten für alle verbindlichen und freiwilligen Anforderungen im Rahmen der vorliegenden Normen.
- Die in den verschiedenen Sicherheitsniveaus angegebenen Beleuchtungsstärken (Lux) sind Durchschnittswerte.
- Unbeschadet der nationalen Rechtsvorschriften, in denen zusätzliche Schulungsanforderungen festgelegt sind, stellen die Betreiber sicherer und gesicherter Parkflächen sicher, dass ihr auf oder außerhalb von sicheren und gesicherten Parkflächen tätiges Personal sowie der Parkplatzmanager an einer Schulung zu den Unionsnormen für sichere und gesicherte Parkflächen teilnehmen. Neues Personal muss diese Schulung innerhalb von sechs Monaten nach Dienstantritt absolvieren. Die Schulung erstreckt sich auf folgende Themen:
- Schulung und Überwachung des Personals;
- Management von Störungen;
- Kontrolle und Überwachung;
- Technologie.
- Auf sicheren und gesicherten Parkflächen muss vor Ort für die Nutzer angezeigt werden, wie sie eine Beschwerde bei der zuständigen Zertifizierungsstelle einreichen können.
a. Niveau „Bronze“
Tabelle 2
NIVEAU „BRONZE“ | |
Gelände |
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Parkfläche |
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Einfahrt/Ausfahrt |
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Personalverfahren |
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b. Niveau „Silber“
Tabelle 3
NIVEAU „SILBER“ | |
Gelände |
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Parkfläche |
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Einfahrt/Ausfahrt |
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Personalverfahren |
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c. Niveau „Gold“
Tabelle 4
NIVEAU „GOLD“ | |
Gelände |
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Parkfläche |
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Einfahrt/Ausfahrt |
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Personalverfahren |
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d. Niveau „Platin“
Tabelle 5
NIVEAU „PLATIN“ | |
Gelände |
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Parkfläche |
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Einfahrt/Ausfahrt |
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Personalverfahren |
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