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Dokument-ID: 791479
4.4.1 Checkliste – Dienstverhältnis zwischen Ehegatten
1. Kriterien, die ein Dienstverhältnis begründen
- Bindung hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort (Arbeiten nach dem Plan des Dienstgebers).
- Bindung an Weisungen über das arbeitsbezogene Verhalten und entsprechende Kontrollunterworfenheit sowie disziplinäre Verantwortlichkeit (der Dienstgeber behält sich die Möglichkeit vor, das arbeitsbezogene Verhalten zu bestimmen, zu kontrollieren und bei Bedarf „durchzugreifen“ sowie Maßnahmen zu setzen, damit die Arbeit nach seinem Plan erfolgt).
- Beistellung der Arbeitsmittel durch den Dienstgeber.
- Persönliche Arbeitspflicht (kein beliebiges Vertretungsrecht).
- Wirtschaftliche Abhängigkeit.