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Dokument-ID: 1043460
5.1 Allgemeines zur GrESt-Berechnung bei einvernehmlicher Scheidung
Unterschieden werden muss zunächst zwischen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, für die eine Sonderregel gilt, und Grundvermögen (außer land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken).