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Dokument-ID: 1044963
3.3.6 Umsätze von Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheimen
Von dieser Steuerbefreiung betroffen sind Jugend,- Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime, sofern die begünstigten Leistungen von Körperschaften öffentlichen Rechts bewirkt werden.