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Dokument-ID: 1044936
2.5.1 Steuerabzug bei Einkünften aus Kapitalvermögen
Der beschränkten Steuerpflicht unterliegen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, Einkünfte aus der Realisierung von Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und Einkünfte aus Derivaten.