3.3.2 Umsätze aus Vorträgen, Kursen und Filmvorführungen
Umsätze von Betrieben gewerblicher Art werden von der Umsatzsteuer befreit, wenn diese aus der Veranstaltung von Kursen, Vorträgen oder Filmvorführungen stammen. Diese Veranstaltungen müssen wissenschaftlichen, unterrichtenden oder belehrenden Zielen dienen. Solange sich die abgehaltenen Veranstaltungen in eine dieser drei Kategorien einordnen lassen und keine wesentlichen Gewinne erzielt werden, sind die Umsätze steuerbefreit. Künstlerische oder unterhaltende Veranstaltungen können hingegen nicht zur Anwendung dieser Befreiung führen.