Neu
Dokument-ID: 1044957
3.3.3 Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist von der Umsatzsteuer befreit. Als Grundstücke gelten dabei nicht nur das Grundstück selbst, sondern auch darauf befestigte oder schwer entfernbare Bauwerke und deren wesentliche Bestandteile. Vom Grundstücksbegriff umfasst, sind auch unbewegliche Maschinen und Ausstattungsgegenstände, die auf Dauer im Gebäude installiert sind.