4.2.3 Allgemeines zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Anzuwendendes Verfahrensrecht
Das Verfahren der Verwaltungsgerichte (mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes) wird im VwGVG geregelt. Für das Bundesfinanzgericht gelten besondere bundesgesetzliche Verfahrensvorschriften, insbesondere die BAO und das FinStrG. Weiters können durch Bundes- oder Landesgesetz – zuständig ist der Materiengesetzgeber – Regelungen über das Verfahren der Verwaltungsgerichte getroffen werden, wenn sie zur Regelung des Gegenstandes erforderlich sind oder soweit das VwGVG dazu ermächtigt (Art 136 Abs 2 B-VG).