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Dokument-ID: 1187292
4.2.4 Bescheidbeschwerde (Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG)
Bescheidbeschwerde (Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG) kann gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit erhoben werden.
Steht gegen den Bescheid die Erhebung eines verwaltungsinternen Rechtsmittels (zB Berufung, Einspruch etc) offen, ist zuerst dieses zu ergreifen. Nicht mit Bescheidbeschwerde bekämpft werden können beispielsweise: