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Dokument-ID: 1187289
4.2 Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten
Es gibt 11 Verwaltungsgerichte: Für jedes Bundesland besteht ein eigenes Verwaltungsgericht des Landes. Für den Bund bestehen zwei Verwaltungsgerichte: das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht („9+2-Modell“).