© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 741465

Elisabeth Mace - Albert Scherzer - Karin Zahiragic - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3 Rechtsmittel gegen Abwesenheitsurteile (Einspruch)

Der Rechtsbehelf des Einspruches gegen ein Abwesenheitsurteil steht in einzelrichterlichen und bezirksgerichtlichen Verfahren offen.

Der Verurteilte kann, wenn er die Hauptverhandlung ganz oder teilweise ohne sein Verschulden versäumt hat, Einspruch erheben. Unverschuldet sind nach herrschender Judikatur und Rechtsprechung Umstände, die auch einen gewissenhaften Menschen in der Lage des Beschuldigten vom Erscheinen abgehalten hätten. Ein Einspruchsgrund liegt jedenfalls vor, wenn dem Beschuldigten die Vorladung nicht gehörig zugestellt worden ist oder er nachweisen kann, dass er durch ein unabwendbares Hindernis abgehalten worden ist (§ 478 Abs 1 StPO).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Rechtsmittel und Rechtsbehelfe in unserem Shop! Zum Shop