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Dokument-ID: 1282461
1.1.17 Rückwirkung eines Berichtigungsbescheids
Die Berichtigung wirkt auf den Zeitpunkt der Erlassung des berichtigten Bescheids zurück. Ist über den ursprünglichen Bescheid bereits ein Beschwerdeverfahren anhängig, bildet der Bescheid in seiner berichtigten Fassung den Gegenstand des weiteren Verfahrens.