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Dokument-ID: 481484
2.2.5 Entlastungsbeweis
Entlastungsbeweis bei Beauftragung von Fachmann mit Aufzugsprüfung
Für die Auswahl des Sachverständigen, der die halbjährliche oder jährliche Aufzugsprüfung durchzuführen hat, trifft den Hauseigentümer keine Haftung nach § 1313a ABGB. Es gilt auch der Entlastungsbeweis als Besitzer für Gebäude nach § 1319 ABGB erbracht, wenn der Hauseigentümer einen Fachmann mit der periodischen Überprüfung betraut und erkennbare Mängel beheben hat lassen. • [Fußnote: OGH 18.05.2011, 7 Ob 26/11s.]