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Dokument-ID: 1015727
4.11 Scheidungsvergleich – Baustein Baustein Gebühren, Kosten
Variante 1:
Die Gerichtsgebühren werden von den Ehegatten je zur Hälfte getragen und halten sie sich diesbezüglich wechselseitig schad- und klaglos.
Die Kosten der rechtsfreundlichen Vertretung werden von den Ehegatten jeweils selbst getragen.