3.2.3 Vorausvereinbarung zur Partnerschaftswohnung (opt-out)
1. Grundlagen
1.1 | Verpartnerung Die Vertragsparteien sind am … vor dem Standesamt Döbling zu Nummer … eine eingetragene Partnerschaft eingegangen. |
1.2 | Personalstatut/anzuwendendes Recht Die Vertragsparteien sind beide österreichische Staatsbürger. Auf ihre eingetragene Partnerschaft und deren allfällige Auflösung finden daher die materiell-rechtlichen Bestimmungen des österreichischen EPG und ABGB Anwendung. |
1.3 | Güterstand Den Vertragsparteien ist bekannt, dass nach österreichischem Recht auch für eingetragene Partner als gesetzlicher Güterstand gem § 1237 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) – mangels abweichender Vereinbarung durch Ehepakt – Gütertrennung gilt. Die Vertragsparteien stellen klar, dass die gegenständliche Vereinbarung die bestehende Gütertrennung unberührt lässt und vereinbaren, dass Gütertrennung auch für den Fall einer Änderung der oben dargestellten Rechtslage gelten soll. |
1.4 | Regelungsgegenstand Gegenstand dieser Vereinbarung ist ausschließlich die Regelung des rechtlichen Schicksals der derzeitigen Partnerschaftswohnung Top 3 in 1030 Wien, Musterstraße 69, sowie des darin befindlichen Hausrates. |