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Dokument-ID: 1145705
2.3 Verpflichtende Verwendung von eForms und Vorgaben an das Zurverfügungstellen der Ausschreibungsunterlagen
Seit März 2026 sind standardisierte elektronische Formulare (eForms) für alle Bekanntmachungen und Bekanntgaben verpflichtend – auch im Unterschwellenbereich. Diese EU-konforme Datenstruktur ermöglicht eine bessere Statistikfähigkeit und Nachvollziehbarkeit von Vergabeverfahren. Die österreichischen Regelungen werden inhaltlich und technisch an das eForms-System angeglichen, wodurch ein einheitliches Veröffentlichungsregime entsteht.